REACH ist die neue europäische Chemikaliengesetzgebung (EC No. 1907/2006), die seit dem 1. Juni 2007 in Kraft ist. Dieses Gesetz regelt die Registrierung, Evaluierung (Bewertung), Autorisierung (Zulassung) von Chemikalien.
REACH kehrt die Beweislast zum früheren Chemikaliengesetz um, so dass nicht mehr die nationalen Behörden, sondern die chemische Industrie dafür Sorge tragen muss, dass die vermarkteten Chemikalien sicher gehandhabt werden.
Wer ist von REACH betroffen?
Alle europäischen Hersteller und Importeure, die Stoffe in einer Menge von 1t/a und mehr produzieren oder in die EU einführen. Diese müssen alle Stoffe registrieren, sofern diese nicht von der Registrierungspflicht ausgenommen sind.
Für Zubereitungen gilt, dass nicht die Zubereitung selbst registriert werden muss, sondern jeder Stoff, der in einer Menge von = 1t/a in dieser enthalten ist.
Um die Unabhängigkeit gegenüber europäischen Importeuren und Hersteller zu gewährleisten, kann ein Nicht-EU-Hersteller zur Registrierung seiner Stoffe einen Alleinvertreter (Only Representative) ernennen.
Auch nachgeschaltete Anwender (Downstream User, DU) können von REACH betroffen sein. Diese müssen ebenfalls sicherstellen, dass bei der Registrierung der von Ihnen eingesetzten Stoffe auch Ihre Verwendung berücksichtigt wird.
Für die Inanspruchnahme der Übergangsfristen war es besonders wichtig, dass jeder potentielle Registrant (europäischer Hersteller/Importeur/Only Representative) den betreffenden Stoff über einer Menge von = 1t/a bis zum 01. Dezember 2008 vorregistrierte. Ansonsten gilt der Stoff als Neustoff und kann erst nach der Registrierung wieder in Verkehr gebracht werden.
Die LAUS bietet ihren Kunden die kompletten Studien für Registrierungen in Europa gemäß REACH, als auch gemäß den nationalen Vorschriften in Staaten außerhalb der EU an. Darüber hinaus wird durch das Netzwerk „REACh it“ ein umfassendes Spektrum an REACH-relevanten Leistungen den Kunden zur Verfügung gestellt: www.reach.de