Die erste Veröffentlichung von 15 SVHC-Stoffen am 28.10.2008 in einer Kandidatenliste (seit 13.1.2010 sind es bereits 29 Stoffe in der Kandidatenliste) stellt sich für viele Handelsunternehmen, Importeure und Hersteller die Aufgabe, festzustellen, ob einer dieser Stoffe in den vertriebenen Produkten/Materialien in einer Konzentration von mehr als 0,1% enthalten sind. Sollte ein solcher Stoff enthalten sein, so ist nach Artikel 33 Abs.1 darüber in der Handelskette zu informieren, wenn ein Verbraucher anfragt.
Unsere Prüfberichte dienen zur Dokumentation Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Behörden und Ihren Kunden.
Selbstverständlich können wir für Sie auch die Überprüfung der gesetzlichen Anforderungen
bezüglich PCP, Formaldehyd, Chrom(VI), Nickelabgabe u.a. sowie weitergehende
Schadstoffprüfungen z.B. auf allergisierende Dispersionsfarbstoffe oder umfassende
Untersuchungen nach TOXPROOF®-, SG®- und anderen Anforderungskatalogen durchführen lassen.
| Pascal Piller | Phone / D: | +49 307 469 999 8 |
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*SVHC-Stoffe sind krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende (CMR, Kat. 1 und 2), persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe. Weiterhin sind es Stoffe, die „nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wahrscheinlich schwerwiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf die Umwelt haben“.
Risikoeinschätzung zu den 29 SVHC-Stoffen
Candidate List of Substances of Very High Concern brings new duties for companies
http://echa.europa.eu/chem_data/candidate_list_table_en.asp